Spielzeugstübchen

„hochwertig - nachhaltig - regional“

Hygienekonzept



Schutz- und Hygienekonzept


Firma: Spielzeugstübchen - Inhaber Philipp Ahrend 

Weisendorfer Straße 2A

91056 Erlangen


Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.


Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz/ Corona-Ansprechpartner

Name: Philipp Ahrend (Inhaber)

Tel. / E-Mail: 0176/ 60831519  info@spielzeugstuebchen.shop


  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher.
  • Wir stellen sicher, dass FFP2-Masken getragen werden
  • Zuwiderhandlung werden mit Hausverbot geahndet.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, oder wenn ein Kunde keine FFP2-Maske dabei hat, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen (FFP2-Masken) zur Verfügung.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Ladengeschäft und den Parkplätzen etc. fern.


 

  1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m:

 

  1. Es dürfen sich nur maximal 4 Kunden im Laden aufhalten


2.   Mund-Nasen-Bedeckungen:

      1.   Stoffmasken für Verkaufspersonal

      2.   FFP2-Masken für Kunden verpflichtend


3. Handhygiene:

      1. Automatischer Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich mit großem ,         

          rotem STOP darüber


4. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

      1. Es dürfen immer nur maximal 4 Kunden im Geschäft sein

      2. Beratungszeit wird auf ein Minimum reduziert


5. Im Falle von „Click and Collect“ finden folgende Maßnahmen Anwendung:

      1. Es werden telefonisch Abholzeiten mit den Kunden vereinbart

      2. Bei Abholung an der Ladentür MÜSSEN FFP2-Masken getragen werden

      3. FFP2-Maskenpflicht besteht auch auf den Kundenparkplätzen

      4. Bezahlungen finden kontaktlos (Überweisung, Paypal, Scannen von QR-   

          Codes durch die Schaufensterscheibe) statt.


6. Im Falle der teilweisen Öffnung des Ladengeschäftes gelten zusätzlich folgende Regelungen:

      1. Die Bereiche, mit Ware, die nicht verkauft werden darf, werden sichtbar abgesperrt. 

          Es findet auch keine Beratung und kein Verkauf bezüglich dieser Waren statt.

      2. Markierungen auf dem Boden zeigen die Bereiche der nicht verkäuflichen Waren an.